Die Kommission hat folgende Aufgaben:
Sie plant und veranlasst alle erforderlichen Untersuchungen, um die Art, die Tragweite und den Ursprung der Verunreinigungen festzustellen, und wertet die Ergebnisse dieser Untersuchungen aus;
Sie empfiehlt den vertragschliessenden Regierungen die Massnahmen zur Behebung der bestehenden Verunreinigung und zur Verhütung jeder künftigen Verunreinigung;
Sie kann die Grundlagen einer internationalen Regelung betreffend die Reinhaltung der Gewässer des Genfersees vorbereiten;
Sie prüft alle anderen Fragen der Gewässerverunreinigung.
Datum : 23. 06. 2004